Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass bei dem zunehmenden Einsatz von Anlagen zur Videoüberwachung auch im privaten Bereich die geltende Rechtslage zu beachten ist.

So weist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf Ihrer Homepage darauf hin, dass „Privatleute diese Technik im Rahmen ihres Hausrechts und zum Schutz ihres Eigentums nutzen können, soweit sie sich auf ihren privaten Bereich und ihr privates Grundstück beschränken und nicht unbeteiligte Dritte, etwa Nachbarn oder Passanten, auf deren Grund oder im öffentlich zugänglichen Raum erfassen.“

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz weist zudem darauf hin, dass „jede Videoüberwachung durch Hinweisschilder gekennzeichnet werden muss. Der Hinweis kann aus einem Text oder einem Piktogramm bestehen und muss auch die Information enthalten, wer für die Videoüberwachung verantwortlich ist.“

Ich bitte daher alle, die bereits eine Videoüberwachungsanlage installiert haben oder dies tun wollen, diese gesetzeskonform zu installieren und zu betreiben. Bei Problemen können sich betroffene Bürgerinnen und Bürger nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung an den Landesbeauftragten für den Datenschutz wenden.

Markus Pinger
Ortsbürgermeister