Anfang Dezember wurde durch unbekannte Täter in der Gartenstraße aus einem der beiden Straßenbäume der mittige Leitast herausgeschnitten.


Diese Sachbeschädigung der gemeindeeigenen Bäume wurde nach der im November durch die VG-Verwaltung erfolgten Ersterfassung des Baumkatasters und wenige Tage vor geplanten Rückschnittmaßnahmen ausgeführt. Der Baumfrevel wurde der Unteren Naturschutzbehörde angezeit, die sich die Situation vor Ort angesehen hat: Durch den unfachmännischen Schnitt kann Wasser in die Schnittfläche eindringen und es muss damit gerechnet werden, dass der Baum abstirbt und ersetzt werden muss. Bei allen nicht mit der Gemeindeverwaltung abgestimmten Eingriffen in den vorhandenen Gehölzbestand handelt es sich um eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB, zukünftig wird in jedem Fall Strafanzeige erstattet. Ich bitte alle Einwohnerinnen und Einwohner um Beachtung und einen entsprechend rücksichtvollen Umgang mitGemeindeeigentum.

 

Markus Pinger
Ortsbürgermeister