Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Ortsgemeinde Esselborn) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gemeinde-esselborn.de/.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 01.03.2026 veröffentlicht.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 01.03.2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post, Email oder telefonisch kontaktieren:
Ortsgemeinde Esselborn
Obergasse 11
55234 Esselborn
Telefon: 0 67 31 4 33 30
E-Mail: g-sslbrnlzy-lndd
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache stehen bisher nicht zur Verfügung.
- Erläuterung in Leichter Sprache stehen bisher nicht zur Verfügung.
- PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
- PDF-Dokumente, insbesondere ältere oder von Dritten bereitgestellte Dateien, die nicht vollständig barrierefrei erstellt wurden. Eine nachträgliche barrierefreie Überarbeitung aller bestehenden Dokumente würde einen erheblichen finanziellen und personellen Aufwand verursachen, der die Möglichkeiten der Ortsgemeinde übersteigt.
- Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS). Die Erstellung professioneller Gebärdensprachvideos ist mit erheblichen Kosten verbunden, die in keinem angemessenen Verhältnis zur Größe der Gemeinde und ihren verfügbaren Haushaltsmitteln stehen.
- Inhalte in Leichter Sprache. Die fachgerechte Übersetzung sämtlicher Inhalte in Leichte Sprache erfordert externe Dienstleister und verursacht zusätzliche Kosten, die das Budget der Ortsgemeinde übersteigen würden.
Die Gemeinde bemüht sich jedoch, neue Inhalte möglichst barrierearm bereitzustellen und bestehende Inhalte schrittweise zu verbessern, soweit dies organisatorisch und finanziell möglich ist.
Sollten Sie Inhalte oder Dokumente in einer barrierefreien Form benötigen, können Sie sich jederzeit an die Gemeinde wenden. Auf Anfrage werden die betreffenden Informationen nach Möglichkeit in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
Evaluationsmethode
Als Prüfmethode kam eine BITV-Selbstbewertung und das Barrierefrei-Prüftool des CMS Weblication® zum Einsatz.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 165342
Fax: 06131 16175342
E-Mail: lbmsgdrlpd
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.02.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20.02.2026 überprüft.

